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   BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19   

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BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19 (https://dejure.org/2019,25466)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2019 - 2 B 4.19 (https://dejure.org/2019,25466)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 2 B 4.19 (https://dejure.org/2019,25466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der Übergangsgebührnisse; Beurlaubung eines Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse für ein Arbeitsverhältnis bei einer NATO-Agentur; Wegfall der Geld- und Sachbezüge; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Verschiebung der Zahlung von Übergangsgebührnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 58 Rn. 28).

    Aus dem Fehlen einer ausführlicheren Begründung kann daher nur ausnahmsweise - wenn sich hierfür aus den besonderen Umständen des Falls Anhaltspunkte ergeben - auf eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 2 B 88.14 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 08.03.2018 - 2 C 37.17

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Andererseits normiert Art. 103 Abs. 1 GG keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Blick auf dessen Rechtsansichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 967/83 - BVerfGE 67, 90 , Kammerbeschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 49 f.; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2018 - 2 C 37.17 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 16 Rn. 6).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 78.07
    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11, vom 7. Oktober 2004 - 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 S. 6, jeweils m.w.N. und vom 15. Mai 2008 - 2 B 78.07 - juris Rn. 2 f.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Aus dem Fehlen einer ausführlicheren Begründung kann daher nur ausnahmsweise - wenn sich hierfür aus den besonderen Umständen des Falls Anhaltspunkte ergeben - auf eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 2 B 88.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11, vom 7. Oktober 2004 - 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 S. 6, jeweils m.w.N. und vom 15. Mai 2008 - 2 B 78.07 - juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Die Beschwerdeerwiderung weist zutreffend darauf hin, dass die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht keine über die gesetzlich geregelten Ansprüche hinausgehenden Ansprüche gewährt und dass außerdem eine Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nur einen Schadensersatzanspruch, nicht aber einen - hier allein streitgegenständlichen - Primärleistungsanspruch begründen kann: Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht nicht über das hinaus, was dem Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 und vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 27).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Das Gericht muss - unter Berücksichtigung des darauf bezogenen Vortrags der Verfahrensbeteiligten - nachvollziehbar darlegen, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es seine Entscheidung stützt (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 110; Beschluss vom 18. Juli 2001 - 1 B 118.01 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5, vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 118.01

    D (A), Verfahrensrecht, Flüchtlingsfrauen, Vergewaltigung, Traumatisierte

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19
    Das Gericht muss - unter Berücksichtigung des darauf bezogenen Vortrags der Verfahrensbeteiligten - nachvollziehbar darlegen, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es seine Entscheidung stützt (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 110; Beschluss vom 18. Juli 2001 - 1 B 118.01 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 18).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17

    Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt;

  • BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10

    Bundesbankzulage; Anhörungsrecht der Europäischen Zentralbank vor Erlass

  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen

  • BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 88.14

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge aufgrund

  • BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung verspäteten

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03

    Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 42.10

    Übergangsgebührnisse; Elterngeld; Anrechnung; Verschiebung; Aussetzung;

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

  • BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12

    Zur übergangsweisen Anwendung mitgliedstaatlicher Vorschriften, die

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschluss vom 23.7.2019 - BVerwG 2 B 4.19 -, juris Rn. 6 m. w. Nw.).

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die aufgeworfenen Fragen zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 23.7.2019, a. a. O., Rn. 6 m. w. Nw.; OVG Saarl., Urteil vom 17.4.2020, a. a. O., Rn. 53).

  • OVG Saarland, 17.04.2020 - 1 A 135/18

    Europarechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung vor Vollendung des 17.

    Eine andere Beurteilung ist ausnahmsweise dann geboten, wenn sich die aufgeworfenen Fragen zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist.(BVerwG, Beschluss vom 23.7.2019 - 2 B 4/19 -, Juris) Fallbezogen ist der erste Ausnahmefall nicht gegeben, da in der Nachfolgevorschrift die Altersgrenze aufgegeben wurde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 1 O 88/19

    Anhörungsrüge bei Rechtswegverweisung - Gegenvorstellung

    Das ist aber nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 u. a. -, juris Rn. 3 m. w. N.; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 2 B 4.19 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 -, juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Jedoch normiert Art. 103 Abs. 1 GG keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts; vielmehr kann regelmäßig erwartet werden, dass die Beteiligten von sich aus erkennen, welche Gesichtspunkte Bedeutung für den Fortgang des Verfahrens und die abschließende Sachentscheidung des Gerichts erlangen können, und entsprechend vortragen (BVerwG, B.v. 23.7.2019 - 2 B 4/19 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18

    Rechtswidrigkeit der Gebührenkalkulation wegen des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1

    Andererseits normiert Art. 103 Abs. 1 GG keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Blick auf dessen Rechtsansichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.07.2019 - 2 B 4.19 - zitiert nach juris m. w. N.).
  • VG Köln, 04.03.2020 - 23 K 13917/17
    Nicht erfasst sind dagegen Nachteile, die dadurch entstehen, dass im Anschluss an die Dienstzeit zunächst gerade keine Eingliederungsmaßnahme durchgeführt wird, sondern mit einer vorhandenen Qualifikation Geld verdient wird, ohne dass damit die beabsichtigte Eingliederungswirkung - hier in Gestalt des Abschlusses des Studiums - verbunden wäre, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15. November 2018 - 14 B 18/1924 - juris Rn. 34 - 43 und nachgehend das BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2019 - 2 B 4/19 - Rn. 10 ff.
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